Ärzte und Zahnärzte - gemeinsam an einem Strang ziehen!
Aufgrund des Anstieges chronischer Schmerzphänomene rückt die Zahnheilkunde mit ihren Möglichkeiten weiter ins Zentrum der Medizin. Aus diesem Grund hat die Deutsche Gesellschaft für Akupunktur und Neuraltherapie Zahnärzte in ihre Ausbildung eingebunden.
Der Ausbildungsteil „Regulationsmedizin für Zahnärzte“ umfasst insgesamt 140 Stunden zur Neuraltherapie, Akupunktur und interdisziplinären Behandlung von Schmerzpatienten.
Die interdisziplinäre Schmerztherapie nimmt einen steigenden Stellenwert ein. Die Zahnheilkunde kann dem Arzt (Heilpraktiker, Osteopathen, Physiotherapeuten…) erhebliche Unterstützung geben in den Bereichen:
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Funktionstherapie (Zähne- Biss- Kiefergelenke- Halswirbelsäule- Funktionskette nach Wander/ und das in absteigender und aufsteigender Richtung),
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Bedachter Materialeintrag in das System (Zahnmaterialien, Implantate …) und deren Wirkung in dem Körper (Lymphsystem, Entgiftungssysteme...),
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Entzündungsreduktion, auch bei niederschwelligen Formen (ganzheitliche Prophylaxe/Parodontosetherapie/ gezielter Einsatz von medizinischem Sauerstoff).
Diese 3 interdisziplinären Behandlungsoptionen werden aus Sicht der beteiligten Fachrichtungen beleuchtet und immer wieder der „kleinste, gemeinsame Nenner“ zusammengezogen.
Befundung: Oralbefund, Röntgenbefund, Muskelbefund, Gelenkbefund, Orthopädisches Befundungsscreening in Korrelation zum zahnärztlichen Funktionsbefund,
Funktionstest: als roter Faden der gemeinsamen Therapie, Osteopathiecheck.
Herbeiführung eines ganzheitlichen Therapieentscheides
praktisches gemeinsames Training: Funktionsscreening, themenbezogene Neuraltherapie für Ärzte und Zahnärzte, einschließlich Störfeld- und Triggerpunkttherapie, Registraturmaßnahmen für Zahnarzt.