Neuraltherapie-Ausbildung
Das DGfAN-Curriculum zum Neuraltherapie-Master und Prüfungsbestimmungen
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Approbation als Arzt
Nachgewiesen durch Vorlage der Approbationsurkunde.
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Mitgliedschaft in der DGfAN
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Nachweis von 220 Stunden absolvierter Weiterbildung zur Neuraltherapie
- 180 Stunden Kursausbildung:
- GK 1–4 (60 h)
- MK 1–4 (60 h)
- 4 Masterkurse nach Wahl (60 h)
- 30 Stunden Kongressbesuche (siehe Punkt 4)
- 10 Stunden neuraltherapeutisch-anatomischer Kurs (siehe Punkt 5)
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Nachweis über 30 Stunden Kongressbesuche, z. B.:
- Vortragstagungen der DGfAN in Erfurt und Baden-Baden (ca. 15–30 UE pro Kongress, je nach Stundenanzahl)
- Kongresse von befreundeten neuraltherapeutischen Gesellschaften:
- IGNH-Kongresse und Tagungen
- Anatomisches Seminar der IGNH
- DGfAN- und IFMANT-anerkannte Neuraltherapie-Kongresse (IFMANT-Veranstaltungskalender)
- Kongresse der SANTH (Schweiz)
- Forum Neural Therapy Vienna (NT-Austria)
- International Neuraltherapy Congress Istanbul (Türkei)
- Congreso Internacional de Terapia Neural (Spanien), u. a.
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Mindestens einmalige Teilnahme am neuraltherapeutisch-anatomischen Kurs in Rostock/Warnemünde (Anatomischer Kurs, 10 h)
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Vorlage von drei in der Praxis dokumentierten, frei formulierten Kasuistiken
Als Word- oder PDF-Dokument per E-Mail bis spätestens einen Monat vor dem Prüfungstermin an die Geschäftsstelle senden.
Prüfungsantrag DGfAN-Master Neuraltherapie
Hinweise zur Erstellung der Fallberichte
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Gesamtausbildungszeit mindestens zwei Jahre, gerechnet vom Datum des ersten Kurses
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Reanimationskurs oder mindestens gleichwertige Bescheinigung
- Notarztfortbildung mit 4 UE ALS-Inhalt
- nicht älter als 2 Jahre
- oder gültige Notarztberechtigung
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Zertifikat „Master Neuraltherapie der DGfAN“
Nach bestandener mündlicher und praktischer Prüfung durch unsere Dozenten.
Arztsuche auf der Homepage der DGfAN
Die DGfAN bietet ihren Mitgliedern nach Absolvierung der vier Grundkurse die Möglichkeit zur Listung in der vereinseigenen Arztsuche.
Login-Daten für den Mitgliederzugang:
Zugangserkennung: Mitgliedsnummer
Passwort: Nachname
Rezertifizierung
Die Rezertifizierung setzt den Nachweis von mindestens 30 Kursstunden innerhalb von drei Jahren voraus. Diese ist Voraussetzung für den Verbleib in der vereinseigenen Arztsuche. Für die Rezertifizierung werden alle Kurse aus unserem eigenen Kursprogramm anerkannt, sofern sie unter ärztlicher Kursleitung durchgeführt werden.
Kurse externer Anbieter können ebenfalls berücksichtigt werden, vorausgesetzt:
- die Kursleitung erfolgt ärztlich und
- Fortbildungspunkte wurden erfolgreich bei der zuständigen Landesärztekammer beantragt und anerkannt.
Voraussetzung ist, dass die Kursinhalte sowohl die theoretischen als auch die praktischen Grundlagen der Neuraltherapie umfassen. Zur Sicherstellung der Anerkennung empfehlen wir ausdrücklich, externe Kurse vor der Buchung durch unser Sekretariat prüfen zu lassen.
Fristen und Status in der Arztsuche
Erfolgt innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren kein Nachweis der erforderlichen 30 Kursstunden, werden Sie durch unsere Geschäftsstelle kontaktiert. Es wird eine Frist von drei Monaten eingeräumt, um die fehlenden Fortbildungsstunden zu absolvieren bzw. eine entsprechende Weiterbildung zu buchen.
Nach Ablauf dieser Frist ohne ausreichenden Fortbildungsnachweis wird Ihr Profil aus der vereinseigenen Arztsuche entfernt. Sobald der Nachweis über 30 absolvierte Kursstunden erbracht wurde, erfolgt die erneute Aufnahme.