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Ausbildungsumfang


Die Akupunktur-Grundausbildung für die Zusatzbezeichnung Akupunktur umfasst 200 Unterrichtseinheiten (UE), davon

Teil I: 120 UE - Kursweiterbildung mit praktischen Übungen;
Teil II: 60 UE - praktische Akupunkturbehandlung;
Teil III: 20 UE - Fallseminare unter Supervision.

Teil I wird in 5 Komplexen (A bis E) á 24 UE (zu 3 Kursen á 8 UE), Teil II in 4 Wochenendkursen á 15 UE und Teil III in 5 Sitzungen á 4 UE angeboten. Die Weiterbildung entspricht den Vorgaben der Bundesärztekammer zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Akupunktur.

Die Master-Ausbildung Akupunktur (Diplom B) umfasst insgesamt 350 Unterrichtseinheiten (200 UE – siehe oben und 150 UE – Spezialseminare) mit Abschlussprüfung zum DGfAN-Master Akupunktur.

Die Thematik aller Kongresse, Symposien und Workshops ist seit 1991 in die Master-Ausbildung integriert.

Für Absolventen der bisherigen 140 Stunden-Akupunkturausbildung (Diplom A) bieten wir zur Erlangung der Voraussetzungen für die Zusatzbezeichnung Akupunktur der Ärztekammer (200 UE) die Praktika und die Fallseminare an. Bitte erkundigen Sie sich über die speziellen Bedingungen bei Ihrer jeweiligen Landesärztekammer.

Aktualisiert am: 11.12.2020


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