Es besteht eine vertragliche Regelung über die Ausbildung von Tierärzten zwischen der ATF und der DGfAN. Darin ist vereinbart, dass Tierärzte den Komplex A für die Zusatzbezeichnung Akupunktur mit insgesamt 20 ATF-Stunden anerkannt bekommen.
Die Neuraltherapie-Kurse 1, 2 und 3 werden mit 20 ATF-Stunden für das Teilfach Neuraltherapie der Zusatzbezeichnung Biologische Tiermedizin anerkannt. Für diese Kurse gelten für ATF-Mitglieder die vergünstigten Gebühren wie für DGfAN-Mitglieder.
Darüber hinaus werden von der DGfAN Praxisseminare Neuraltherapie beim Tier angeboten. Diese werden als 2-Tage-Veranstaltung in einer als Weiterbildungsstätte anerkannten Tierarztpraxis durchgeführt und jeweils 10 ATF-Stunden anerkannt.
Weiterhin können Tierärzte alle Kurse und Veranstaltungen der DGfAN besuchen. Dabei gelten die vergünstigten Kursgebühren nicht.
Fachtierärztin für Tierärztliche Allgemeinpraxis, Biologische
Tiermedizin, Akupunktur, Weiterbildungsermächtigung für
Biologische Tiermedizin, Leiterin der AG Tiermedizin der
DGfAN. Mitglied des Ausschusses für Naturheilverfahren und
Regulationsmedizin der Bundestierärztekammer. Niederlassung
in eigener Praxis.