Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
liebe Mitglieder der DGfAN,
wie Ihnen aus unserem Rundschreiben vom 25.10.2006 bekannt ist, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) nach ausgebliebener Intervention, trotzder massiven Proteste der DGfAN und der Kooperierenden Fachgesellschaften, durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beschlossen, dass zur Abrechnung der Akupunktur durch Vertragsärzte bei gesetzlich Krankenversicherten für die zwei Indikationen
chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule und
chronische Schmerzen durch Gonarthrose
ab dem 01.01.2007 drei Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt werden müssen:
1. 200 UE curriculare Weiterbildung Akupunktur (entsprechend LÄK-WBO)
2. 80 UE curriculare Weiterbildung „Psychosomatische Grundversorgung“
3. 80 UE curriculare Weiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“
Die Übergangsfrist für den Erwerb dieser Qualifikationsvoraussetzungen endete, nach Verlängerung durch den gemeinsamen Bundesausschuss, am 30.06.2008.
Ab 01.07.2008 müssen Kollegen, die die Akupunkturbehandlung bei diesen zwei namentlich benannten Diagnosen über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen möchten, o.g. drei Forderungen ultimativ nachweisen.
Kursangebot Spezielle Schmerztherapie Rostock-Warnemünde
Kursangebot Spezielle Schmerztherapie Heidelberg
Kurse Psychosomatische Grundversorgung
Für weitere Fragen, Wünsche und auch Anregungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ihre MR Dr. med. Regina Schwanitz
Vizepräsidentin Akupunktur Auskunft
Geschäftsstelle der DGfAN, Markt 20 07356 Lobenstein Tel. 036651/55075 FAX 036651/55074 dgfan@t-online.de oder MR Dr. med. Regina Schwanitz, Vizepräsidentin Akupunktur 18119 Rostock-Warnemünde Strandweg 12 Tel. 03 81/5 43 99 35 Fax 0381/5439988 Reginaschwanitz@aol-com |
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