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Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

liebe Mitglieder der DGfAN,

wie Ihnen aus unserem Rundschreiben vom 25.10.2006 bekannt ist, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) nach ausgebliebener Intervention, trotzder massiven Proteste der DGfAN und der Kooperierenden Fachgesellschaften, durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beschlossen, dass zur Abrechnung der Akupunktur durch Vertragsärzte bei gesetzlich Krankenversicherten für die zwei Indikationen

    chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule und

    chronische Schmerzen durch Gonarthrose

ab dem 01.01.2007 drei Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt werden müssen:

1. 200 UE curriculare Weiterbildung Akupunktur (entsprechend LÄK-WBO)

2. 80 UE curriculare Weiterbildung „Psychosomatische Grundversorgung“

3. 80 UE curriculare Weiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“

Die Übergangsfrist für den Erwerb dieser Qualifikationsvoraussetzungen endete, nach Verlängerung durch den gemeinsamen Bundesausschuss, am 30.06.2008.

Ab 01.07.2008 müssen Kollegen, die die Akupunkturbehandlung bei diesen zwei namentlich benannten Diagnosen über die gesetzliche Krankenversicherung  abrechnen möchten, o.g. drei Forderungen ultimativ nachweisen.

Kursangebot Spezielle Schmerztherapie Rostock-Warnemünde

Kursangebot Spezielle Schmerztherapie Heidelberg

Kurse Psychosomatische Grundversorgung

Für weitere Fragen, Wünsche und auch Anregungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Ihre MR Dr. med. Regina Schwanitz

Vizepräsidentin Akupunktur

Auskunft

Geschäftsstelle der DGfAN,
Markt 20
07356 Lobenstein
Tel. 036651/55075
FAX 036651/55074
dgfan@t-online.de oder MR Dr. med. Regina Schwanitz,
Vizepräsidentin Akupunktur
18119 Rostock-Warnemünde
Strandweg 12
Tel. 03 81/5 43 99 35
Fax 0381/5439988
Reginaschwanitz@aol-com

 

 

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