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Neuraltherapie – EBM oder GOÄ ?

Die Neuraltherapie baut auf wissenschaftlichen Grundlagen der „Schulmedizin“ auf. Sie ist damit wissenschaftlich und wirtschaftlich begründbar. Die Störfeldtherapie allerdings ist nicht anerkannt und deswegen gilt für diese: nicht wissenschaftlich – nicht wirtschaftlich.

Die Segmenttherapie und die erweiterte Segmenttherapie sind nach EBM unter der Abrechnungsnummer 02360 = Behandlung mit Lokalanästhetika abzurechnen.

Obligater Leistungsinhalt:

- mindestens 3 Arzt-Patienten-Kontakte im Behandlungsfall

- Anwendung von Lokalanästhetika zur Behandlung funktioneller

Störungen und / oder zur Schmerzbehandlung

einmal im Behandlungsfall 250 Punkte

Außerdem könne die Abrechnungsnummern der Schmerztherapie 30710 bis 30731 für

GKV–Versicherte benutzt werden.

Die Störfeldbehandlung darf nicht über die Gesetzlichen Kassen abgerechnet werden.

Die Störfeldtherapie ist eine reine Privatleistung und muss nach GOÄ abgerechnet werden. Analogabrechnungen sind einzuhalten, Pauschalbeträge sind verboten.

Einige empfohlene Nummern:

A5 Untersuchung zur Diagnostik der Störfelder (Adler - Langer - Druckpunkte) analog GOÄ 5 Symptom bezogene Untersuchung 10,72€

A252 Injektion an Zähne / Narben o. Facetten (Neuraltherapie nach Huneke zur Störfeldlöschung) analog GOÄ 252 Injektion subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär 5,36€

A490 Injektion an Tonsillenpole und Tonsillennarben (Neuraltherapie nach Huneke zur Störfeldlöschung) analog GOÄ 490 Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke 8,18€

A491 Injektion an Unterleibsorgane (Neuraltherapie nach Huneke zur Störfeldlöschung) analog GOÄ 491 Infiltrationsanästhesie großer Bezirke auch – Parazervikalanästhesie – 16,22€

A493 Injektion an die Nasennebenhöhlen/ Nervenaustrittspunkte (Neuraltherapie nach Huneke zur Störfeldlöschung) analog GOÄ 493 Leitungsanästhesie, perineural – auch nach Oberst – 8,18€

Werden den Lokalanästhetika Homöopathika beigemischt, ist diese Injektion automatisch eine Privatleistung. Es dürfen“ Privatmedikamente“ (Homöopathika) nicht kassenärztlich injiziert werden. In diesen Fällen sind auch die Segmenttherapie und die erweiterte Segmenttherapie Privatleistungen.

Um Rechtssicherheit zu erreichen, wurde von Herrn Dr. jur. Frank Stebner für unsere Gesellschaft ein entsprechendes Gutachten erstellt.

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